projekt 2I.4
  Die Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Osteuropa unter besonderer Berücksichtigung ausländischer Urteile
Ziel

Vor dem Hintergrund der wachsenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ost und West analysiert dieses Projekt das geltende Vollstreckungsrecht und seine Umset-zung in acht mittel- und osteuropäischen Ländern: Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn. Betrachtet werden soll insbesondere die in Folge der EU-Integration immer bedeutender werdende justizielle Zusammenarbeit zwischen den Ländern.

Zeitraum 1.6.2003 bis 1.6.2005
Team Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder
Stela Ivanova (Koordination)
Dr. Stefanie Solotych
Axel Bormann
Dr. Petr Bohata
Tina de Vries
Tomislav Pintaric
Dr. Herbert Küpper

Projektbeschreibung Ein reibungslos funktionierendes Justiz- aber auch Vollstreckungssystem gehört zu den Grundlagen eines Rechtsstaates. Die Justizsysteme vieler mittel-, ost- und südost-europäischer Staaten weisen jedoch in gerade diesen Bereichen noch erheblichen Nachholbedarf auf.

Die Rechtsunsicherheit stellt insbesondere für die unternehmerische Tätigkeit ein großes Problem dar und wirft verschiedene Fragen auf: Lohnt sich die Verfolgung von Rechtsansprüchen vor osteuropäischen Gerichten? Wie ist es um die Rechtssicherheit bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit in letzter Konsequenz bestellt? Defizite in der Vollstreckung von Gerichtsurteilen provozieren aber auch eine "Schattenrechtsordnung". Private Selbsthilfe, oft außerhalb legaler Grenzen, ist die Folge des defizitären staatlichen Regelungs- und Durchsetzungsmechanismus.

Vor dem Hintergrund der wachsenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ost und West analysiert dieses Projekt das geltende Vollstreckungsrecht und seine Umset-zung in acht mittel- und osteuropäischen Ländern: Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn. Betrachtet werden soll insbesondere die in Folge der EU-Integration immer bedeutender werdende justizielle Zusammenarbeit zwischen den Ländern.

Die Staaten der europäischen Gemeinschaft vertieften ihre justizielle Zusammenarbeit (Brüsseler Konvention, 1968; Übereinkommen von Lugano, 1988), um das reibungslose Funktionieren des gemeinsamen Binnenmarktes zu garantieren. Das klassische Kollisionsrecht konnte innerhalb der EU fast vollständig verdrängt werden. Die justizielle Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas gestaltet sich jedoch schwieriger. Diplomatische Vereinbarungen und bilaterale völkerrechtliche Abkommen bilden die Rechtsgrundlagen der justiziellen Zusammenarbeit zwischen beispielsweise Deutschland und den Beitrittskandidaten. Das Projekt untersucht diese bestehenden Rechts-grundlagen. Zentrale Fragestellungen sind hierbei unter anderen:

  • Erkennt das Transformationsland Urteile, die von ausländischen Gerichten ge-fällt wurden, an und erlaubt es die Vollstreckung solcher Urteile?

  • Erstreckt sich die Anerkennung von ausländischen Urteilen nur auf rechtskräf-tige oder auch auf vorläufig vollstreckbare Entscheidungen?

  • Wie betreibt der ausländische Gläubiger das Vollstreckungsverfahren in dem Land? Mit welchen Risiken und Kosten muss er rechnen?


Anwendung Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in nicht unerheblichem Maße die Investitionstätigkeit und das Vertrauen in wirtschaftliche Entwicklungschancen beeinflus-sen.
   
 

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