projekt 2II.3
  Die rechtliche Sicherung unternehmerischer Tätigkeit. MOE und OE nach EU-Recht und internem Recht: eine Divergenz zwischen Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit
Ziel

Umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen sowie der Rechtswirklichkeit für wirtschaftliche Tätigkeit in der Russischen Föderation, den Baltischen Staaten, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, in Ungarn und Slowenien.

Zeitraum 1.6.2003 bis 1.6.2005
Team Prof Dr. Rainer Arnold u.a.

Projektbeschreibung Die rechtliche Verankerung eines freiheitlichen Wirtschaftssystems ist die notwendige Voraussetzung, dass sich wirtschaftliche Tätigkeit entfalten kann. Nur ein adäquater normativer Rahmen schafft den Freiraum, den Unternehmen brauchen, um effizient arbeiten zu können. Ein stabiles Rechtssystem ist auch für die wirtschaftliche Entwicklung der mittel- und osteuro-päischen Staaten unerlässlich.

Das Projekt befasst sich mit der derzeit existierenden Rechtslage in der Russischen Föderation, den Baltischen Staaten, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn und Slowenien. Die rechtlichen Grundlagen für wirtschaftliche Tätigkeit, aber auch die Rechtswirklichkeit in diesen Ländern sollen umfassend analysiert und bewertet werden.

In einem ersten Schritt wird eine Bestandsaufnahme aller Verfassungsnormen, die für die unternehmerische Tätigkeit relevant sind, durchgeführt. Hierbei sollen auch die rechtsstaatlichen Elemente der jeweiligen Verfassungen aufgezeigt werden. Im Vergleich zu ausgewählten Mitgliedstaaten der EU sollen diese Verfassungen kritisch betrachtet werden. Dabei werden nicht nur Textanalysen vorgenommen, sondern auch die Entscheidungen der Verfassungsgerichte und sonstiger Gerichte berücksichtigt.

In einem weiteren Schritt folgen die Bestandsaufnahme, die Analyse und die Bewertung der Wirtschaftsgesetze. Zentrale Fragestellung hierbei ist, ob Gesetze (und Verordnungen) in den einzelnen Staaten adäquate Handlungsformen für die wirtschaftliche Tätigkeit bereitstellen, ob sie Sicherheit und Stabilität garantieren und ob sie das für Investitionen und Wirtschafts-wachstum notwendige Vertrauen erzeugen. Der tatsächlichen Vollstrek-kung von Gerichtsurteilen kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Anhand der Erfahrungen bayerischer Unternehmen (BMW, Audi, Siemens u.a.) werden die Schwierigkeiten, mit denen ausländische Investoren konfrontiert werden, untersucht. Worin liegen die Ursachen für das bestehende Defizit an Vertrauen? Auf welche Hindernisse in Bürokratie und Verwaltung stoßen die Unternehmen? Es ist die wichtigste Aufgabe des Projekts, durch die Befragung von Unternehmen verschiedenster Branchen auf Mängel in den relevanten Rechtssystemen aufmerksam zu werden und die Meinung dieser Unternehmen über wirksame Abhilfemöglichkeiten zu erfahren.

Schließlich werden die Ausgestaltung des Wirtschaftsrechts sowie die Behörden- und Gerichtspraxis in den Beitrittsländern anhand des EG-Rechts überprüft. Stimmt die derzeitige Rechtssituation mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages (freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, Niederlas-sungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit und freier Kapital- und Zahlungsverkehr) überein? Dabei sollen auch die Evaluierungsberichte der Europäi-schen Kommission kritisch betrachtet werden.

Anwendung Das Projekt soll wichtige Hinweise auf die normativen Defizite im Bereich wirtschaftlicher Tätigkeit in den Untersuchungsländern geben. Dies könnte die politischen Entscheidungsträger in den jeweiligen Ländern veranlassen, die Rechtssysteme effizienter zu gestalten. Weiterhin können die Erkenntnisse Unternehmen eine Grundlage bieten, ihre Unternehmensstrategie so einzurichten, dass sie den Defiziten und Verzögerungen in der Anwendungspraxis begegnen können.
   
 

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