<< zurück
 
Sprachdaten
 Sprachbezeichnung
 Verbreitung
 Dialekte
 
Kodifikation
 Einordnung
 Kennzeichen
 Kodifikationsgeschichte
 Personen
 Publikationen
 
Geschichte
 Sprachperioden
 Texterzeugnisse
 Personen
 Politik
 Statusänderungen
 Sprachkontakte
 Sprachpurismus
 
Sprachkultur heute
 Allgemeines
 Sprachpolitik
 Sprachförderung
 Minderheiten
 Institutionen
 Medien
 Spezifika

Lettisch

Sprachpolitik

Konstellationen

Rechtliche Regelungen

·GesetzDas Sprachgesetz
 ErklärungGebrauch der lettischen Sprache wird für alle verbindlich. Als Beispiel für die Konsequenzen des Sprachgesetzes lassen sich die Hinweise für Staatsangestellte anführen, die in den 1930er Jahren in Jūrmala galten: Man durfte mit ausländischen Badegästen erst Deutsch sprechen, nachdem diese sich als Ausländer ausgewiesen und ihren deutschen Reisepass vorgezeigt hatten.
 Datum1918

·GesetzDas Sprachengesetz zum „Schutz der lettischen Sprache“ (LPSR Valodu likums)
 ErklärungDieses Sprachengesetz wurde vom Lettischen Obersten Rat verabschiedet. Es erneuerte die Stellung der lettischen Sprache in der nationalen Wirtschaft und im gesellschaftlichen Leben. Der Gebrauch der lettischen Sprache soll in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gefördert werden, eine grundsätzliche Sprachenwahl bleibt jedoch bestehen.
 DatumAm 5. Mai 1989

·GesetzSprachgesetz der Republik Lettland ( Latvijas Republikas Valodu likums) (Art. 1, 6, 7)
 ErklärungAls die lettische Regierung das neue Sprachgesetz 1992 verabschiedete, löste sie damit einen bitteren Aufschrei der Russisch sprechenden Bevölkerung aus. Lettisch allein wurde als Amtssprache der Staatsorgane sowie Geschäftssprache der in Lettland gelegenen Unternehmen und sonstigen Institutionen zugelassen. Das Beherrschen des Lettischen wurde nun als unabdingbar für eine Arbeitsstelle vorausgesetzt. Für "Nichtbürger" waren Arbeiten auf der Verwaltungsebene wegen des Bürgergesetzes ohnehin tabu. Es wurden sprachenpolitische Maßnahmen wie ‘Sprachprüfung’, finanzielle Strafen und Einschränkungen in der Verschriftlichung des eigenen Namens eingeführt. Durch das Sprachgesetz wurde die Arbeit ohne Sprachzertifikat sogar in der Privatwirtschaft unmöglich. (Zusatz: Juni, 2004)
 DatumAm 31. März 1992

·Gesetz‘Strafkatalog’
 ErklärungDie Gesetzesartikel Art. 201 (26, 27, 36) aus diesem ‘Strafkatalog’ belegen, dass Verletzungen des Sprachengesetzes in den Sphären des offiziellen Sprachengebrauchs mit zum Teil hohen finanziellen Strafen geahndet werden.
 Datum

·GesetzBildungsgesetz (Izglītības likums)
 ErklärungDas Bildungsgesetz trat am 1. Juni 1999 in Kraft. Laut diesem Gesetz ist Lettisch alleinige Unterrichtssprache in allen Schulen Lettlands. Unter diesem Aspekt folglich können die Festigung und Vertiefung der Minderheitensprachen in Lettland nur noch in geringerem Maß gewährleistet werden, somit ist ein weniger effektiver Lernprozess zu erwarten. (Zusatz: April, 2005)
 DatumAm 29. Oktober 1998

·GesetzGesetz über die Staatssprache (Valsts Valodas likums)
 ErklärungDas neue Gesetz wurde 1999 vom lettischen Parlament (Saeima) verabschiedet und trat am 1. September 2000 in Kraft. Damit wurde zugleich das Gesetz von 1989/1992 aufgehoben. Inhalte des Sprachgesetzes: Bewahrung, Verteidigung und Entwicklung der lettischen Sprache; Bewahrung des kulturhistorischen Erbes des lettischen Volkes; Recht auf freien Gebrauch der lettischen Sprache in jedem Lebensbereich im ganzen Land; Integration von Vertretern der nationalen Minderheiten in die lettische Gesellschaft mit Berücksichtigung ihres Rechts auf Verwendung der Muttersprache oder anderer Sprachen; Steigerung des Einflusses der lettischen Sprache auf das lettische „Kulturmilieu“, um zur schnelleren Integration der Gesellschaft beizutragen (Art. 1 des Sprachgesetzes). Dieses Gesetz sieht vor, dass im offiziellen Verkehr Lettisch als eine normierte Sprache verwendet wird, deren Normen durch Sachkundige der Expertenkommission des Zentrums für Staatssprache (VALSTS VALODAS CENTRS) kodifiziert werden, die weiterhin vom Ministerkabinett der Republik Lettland verabschiedet werden. Außerdem übt das ZENTRUM FÜR DIE STAATSSPRACHE noch einige andere Funktionen aus: Es ist für die Aufsicht der Realisierung des Sprachgesetzes sowie für die finanzielle Bestrafung derjenigen, die das Sprachgesetz nicht beachten, zuständig. Auch die Überprüfung der Lettischkenntnisse nach sechs Stufen liegt in seiner Kompetenz, denn das Sprachgesetz schreibt selbst privaten Firmen vor, welcher Kategorie die Lettischkenntnisse der Mitarbeiter entsprechen sollen. Die Nichterfüllung dieser Forderung ist mit sehr hohen Geldstrafen verbunden. Ab Januar 2001 sollen die Lettischkenntnisse im Ministerium für Bildung und Wissenschaft geprüft werden (IZGLĪTĪBAS UN ZINĀTNES MINISTRIJA).
 DatumAm 9. Dezember 1999