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Moliseslawisch

Sprachpolitik

Rechtliche Regelungen

·Gesetz "Norme in materia di tutela delle minoranze linguistiche storiche" "Vorschriften zum Schutz der geschichtlichen sprachlichen Minderheiten" (Nr. 486).
 ErklärungArt. 2 (1). In Umsetzung des Art. 6 der Verfassung und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Prinzipien der europäischen und internationalen Organisationen schützt die Republik die Sprache und Kultur der albanischen, katalanischen, deutschstämmigen, griechischen, slowenischen und kroatischen Bevölkerung wie auch die derjenigen, die französisch, frankoprovenzalisch, friaulisch, ladinisch, okzitanisch und sardisch sprechen. Art. 4 (1). In den Kindergärten der in Art. 3 beschriebenen Gemeinden ist neben der italienischen auch die Sprache der Minderheit einzusetzen. In den Grundschulen und den weiterführenden Schulen der ersten Stufe ist auch die Sprache der Minderheit als Unterrichtsmittel vorgesehen. Art. 5 (1). Der Bildungsminister gibt in Erlassen die allgemeinen Kriterien für die Ausführung der in Art. 4 genannten Maßnahmen bekannt und kann nationale und örtliche Projekte fördern und durchführen, die auf dem Gebiet des Erlernens der Sprache und der kulturellen Traditionen der in Art. 2 und 3 des vorliegenden Gesetzes aufgeführten Minderheiten angesiedelt sind. Zur Umsetzung der Projekte werden 2 Milliarden Lire jährlich ab 1999 genehmigt. Unter http://www.uniud.it/cip/d_min_legge486_1999.htm zu finden.
 Datum15. Dezember 1999. Endgültig vom Senat der Republik gebilligt am 25. November 1999; veröffentlicht im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale vom 15.12.1999.

·GesetzDas Gemeindestatut: “Tutela e valorizzazione del patrimonio culturale delle minoranze linguistiche nel Molise”
 ErklärungUnter http://www.uniud.it/cip/min_legge_molise.htm zu finden.
 Datum14.05.1997 (Fonte: BOLLETTINO UFFICIALE DELLA REGIONE MOLISE N. 10 del 16 maggio 1997)