projekt I.
  Die Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit für den Transformationsprozess in Mittel- und Osteuropa
Ziel Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist von großer Bedeutung für den Transformationsprozeß in den neuen Demokratien Mittel- und Osteuropas. Sie ist Garant des Grundrechtsschutzes und Hüter der Rechtsstaatlichkeit, der Grundelemente des modernen Verfassungsstaates.

Die Verfassungen dieser Staaten sind an Konzepten orientiert, die sich in Westeuropa in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelt haben. Auf diese Weise entstehen gemeinsame verfassungsrechtliche Wertvorstellungen, die im europäischen Einigungsprozeß von größter Bedeutung sind.

Das Projekt untersucht rechtsvergleichend, welchen Beitrag die Verfassungsgerichtsbarkeit hierzu in Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn, den baltischen Staaten und der russischen Föderation leistet. Dies gibt wichtige Aufschlüsse über die rechtlichen Voraussetzungen der Osterweiterung der Europäischen Union. Darüber hinaus sind die Ergebnisse auch von Bedeutung für das Projekt über die Justizreformen in Osteuropa (Projekt I.4). Synergieeffekte ergeben sich aus der Bearbeitung dieses Projektes für weitere Projekte des Lehrstuhls mit Förderung insbesondere durch die Europäische Union. 

Zeitraum 1.3.2001 bis 1.4.2003
Team Prof. Dr. Rainer Arnold
Anwendung Internationale Politik und Wirtschaftsbeziehungen, Gesellschaftliche Gruppen (Kirchen, Verbände, Schulen)
   
   
 

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