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Udmurtisch

Sprachpolitik

Rechtliche Regelungen

·GesetzGrundgesetz
 ErklärungIn dem Ende 1995 vom udmurtischen Parlament verabschiedeten Grundgesetz wurde zwar niedergelegt, dass in der Republik zukünftig zwei Sprachen offiziellen Status haben sollen, nämlich Russisch und Udmurtisch, aber ein die Verhältnisse regelndes Sprachgesetz ist bis heute nicht auf den Weg gebracht worden. Vorangegangen waren ab dem Beginn der 1990er Jahre breit angelegte gesellschaftliche Initiativen zur Stärkung des Udmurtentums (erreicht wurden ein eigenes nationales Wappen, eine udmurtische Fahne und eine Hymne), von denen man annahm, dass sie den Weg in die baldige Souveränität ebnen: Sie provozierten aber auf der Seite des russischen Bevölkerungsteils eine nationale Gegenbewegung, der sich auch kleine, aber bedeutende Teile der Udmurten anschlossen (z. B. solche, die schon im alten System in leitender Position tätig gewesen waren). Mit dieser Gegenbewegung gerieten wichtige Vorhaben ins Stocken. So ist seit 1995 über verschiedene Entwürfe für das Sprachgesetz diskutiert worden, ohne dass es bislang zu einer Vorlage, geschweige denn zu einer Annahme gekommen wäre. Diese Lage spiegelt die Machtverhältnisse in der Republik wider, da der russische Bevölkerungsteil (und teilweise auch die monolingual russischsprachigen Udmurten) gegen eine Gleichsetzung von Russisch und Udmurtisch ist.
 Datum1995