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Sprachpolitik

Konstellationen

Rechtliche Regelungen

·GesetzDas Sprachabkommen von Novi Sad
 ErklärungGrundlage dieses Abkommens war die sprachliche Homogenität des Balkans, das von einer Volkssprache für Serben, Kroaten, Montenegriner und Muslime - einer serbokroatischen Literatursprache ausging. Serbische Varianten werden als Ersatz für kroatische Termini in wichtigen Verwaltungsbereichen vorgeschrieben.
 Datum1954

·GesetzVerfassung der Serbischen Republik (Republika Srpska)
 ErklärungNach ihr wird die serbische Sprache jekawischer und ekawischer Aussprache in kyrillischer Schrift verwendet. In der Praxis ging die Republika Srpska in der Amtssprache und in den Medien 1993 zur ekawischen Aussprache über.
 Datum1992

·Gesetz
 ErklärungBosnisch, Serbisch und Kroatisch jekawischer Aussprache in beiden Alphabeten sind in Bosnien und Herzegowina amtlich.
 Datum1993

·GesetzDas Gesetz über den amtlichen Gebrauch der Sprache und Schrift
 ErklärungLaut diesem Gesetz soll die serbische Sprache jekawischer und ekawischer Aussprache im Schulunterricht verwendet werden. Die Medien haben jedoch im ekawischen Serbisch zu berichten. Das Verfassungsgericht in der bosnischen Republika Srpska hat das Sprachgesetz über die Amtssprache als verfassungswidrig erklärt, sodass man 1999 auch dort zur ursprünglichen jekawischen Aussprache überging. Hierbei ist dennoch ein bestimmter Einfluss von Ekawismen festzustellen. (Zusatz: April, 2004)
 Datum1996

·GesetzUstavi Bosne i Hercegovine, Federacije Bosne i Hercegovine, Republike Srpske, svih Kantona. / Die Verfassungen Bosnien und Herzegowinas, der Föderation Bosnien und Herzegowinas, der Republika Srpska, aller Kantone. Art. I.6
 ErklärungDie Amtssprache der Föderation sind die bosnische und kroatische Sprachen. Die amtliche Schrift ist die lateinische. Weitere Sprachen dürfen in der öffentlichen Kommunikation und im Bildungswesen verwendet werden.
 Datum1997