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Komi

Sprachpolitik

Rechtliche Regelungen

·GesetzЗакон "О Государственных языках Республики Коми" (Gesetz "Über die Staatssprachen der Republik Komi")
 ErklärungDas Komi besitzt in der Republik Komi seit 1992 einen offiziellen Status neben dem Russischen. Gemäß dieses Gesetzes hat jeder Bewohner das Recht, im Umgang mit den Behörden auf Russisch oder Komi verkehren zu dürfen und in der von ihm gewählten Sprache Bescheid zu bekommen (anfänglich ggf. über Dolmetscher, doch strebt man Zweisprachigkeit der Behördenmitarbeiter an). Alle offiziellen Verlautbarungen und Anzeigen, Schilder u. a. müssen demnach zweisprachig sein und sind es zum Teil auch schon (freilich nur in den Regionen und Ortschaften, in denen Komi auch wohnen; es gibt große Gebiete in der Republik, in denen praktisch keine Komi leben, so z. B. in der Stadt Vorkuta). Das Sprachgesetz begrenzt den Zuzug in rein oder überwiegend komi-syrjänischsprachige Gebiete sowie Ansiedlung von Großindustrie (die immer mit dem Zuzug anderssprachiger Bevölkerung verbunden ist). Es ist unter http://www.peoples.org.ru/zakonkomi.html im Internet zu finden.
 DatumAm 28. Mai 1992

·GesetzVerfassung des autonomen Gebiets der Komi-Permjaken
 ErklärungIn der Verfassung des Autonomen Gebiets der Komi-Permjaken findet sich die recht unverbindliche Formulierung, wonach in offiziellen Angelegenheiten neben dem Russischen auch das Komi-Permjakische verwendet werden könne; ein eigenes Sprachgesetz mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen gibt es trotz der günstigen Bevölkerungsstruktur, der allerdings ein nur sehr schwach ausgeprägtes Nationalbewusstsein, einhergehend mit einer deutlichen Geringschätzung der eigenen Sprache, gegenübersteht, nicht.
 Datum