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Karelisch

Allgemeines

Mit der Perestrojka ergaben sich in den 1980er Jahren wieder Möglichkeiten, im Hinblick auf die Schaffung einer Schriftsprache aktiv zu werden. Am Anfang wurde über zwei Aspekte heftig diskutiert, nämlich welches Alphabet zu verwenden sei und auf welchen Dialekt sie sich gründen solle. Während man sich durchgängig für das lateinische Alphabet entschied, konnte das Problem einer einheitlichen Schriftsprache bis heute nicht gelöst werden (was angesichts der dialektalen Unterschiede wohl auch nicht angängig ist): So schuf man für fast alle Dialekte (Eigentliches Karelisch, separat dazu Tver'-Karelisch, und Olonetzisch; nicht jedoch für den kleinsten Dialekt, das Lüdische) eine entsprechende Orthographie. Getragen und geführt werden diese Bestrebungen, den Assimilierungsprozess umzukehren, die bereits russifizierten Kreise (vor allem die junge Generation) zurückzugewinnen und die Stellung karelischer Sprache und Kultur - nach Möglichkeit bis zur Gleichstellung mit dem Russischen - zu stärken, von dem Karelischen Volksbund (in der Republik Karelien) und der Kulturgesellschaft der Tver-Karelier (in der Oblast' von Tver'). Gegen diese Entwicklung opponierten die in Karelien lebenden Finnen (2,9%) und die Karelier, die in der Nachkriegszeit mit dem Finnischen vertraut wurden, denn die Einführung des Karelischen bzw. seiner Varianten als offizielle Sprachen würde zu Lasten des Finnischen gehen, zum Verlust seines Status als zweite offizielle Sprache führen: Das Finnische, das 1940 in diesen Rang erhoben wurde und dem das Eigentliche Karelische sehr nahe steht, hat eine relativ starke Stellung inne, einerseits wegen einer nicht unbedeutenden Literatur in der Nachkriegszeit, andererseits weil es die Sprache des wirtschaftlich und politisch einflussreichen, verwandten Nachbarvolkes ist. Diese innerkarelischen Schwierigkeiten (mehrere Schriftsprachen bei gleichzeitiger starker Stellung des Finnischen) waren zum Teil auch dafür verantwortlich, dass ein geplantes Sprachgesetz, das die offizielle Stellung des Karelischen gesetzlich verankern sollte, abgelehnt wurde. Eine entsprechende Statuszuweisung aller karelischen Schriftsprachen stößt schon wegen der Größe der jeweiligen Sprachgemeinschaft auf massive politische Vorbehalte.