SprachpolitikIn der Russischen Föderation entstanden durch die Reformen (Gesetze über die Sprachen) Sprachräume vom gemischten Typ: In den meisten der 89 der Russischen Föderation angeschlossenen Länder gilt nur Russisch als Amtssprache; in den nationalen Republiken der Russischen Föderation entwickelt sich dagegen ein zwei- oder mehrgliedriges Amtssprachenmodell – Russisch und die jeweilige(n) Ethnosprache(n); das sind die Zonen eines Nebeneinanders von zwei oder mehreren (bis zu 14) Sprachen. In der Russischen Föderation wiederholt sich damit die sprachliche Situation, die für die ehemalige UdSSR typisch war: Russisch hat eine feste Position als Amtssprache und als hochentwickelte Kultursprache der dominierenden Nation. Als allgemeine Tendenzen für Russisch sind im dritten Jahrtausend die Reduzierung der Sprecherzahl und eine Einschränkung der Funktionen/Domänen in einigen Regionen zu erwarten. Gleichzeitig gewinnt das Russische in den neuen Informationstechnologien (Internet, Satellitenfernsehen) im In- und Ausland an Bedeutung. Die Sprachpolitik hat u. a. zur Aufgabe: gesetzliche Regelung der sprachlichen Verhältnisse in den mehrsprachigen Regionen der Russischen Föderation und die Förderung der russischen Sprache und der Russischsprechenden im benachbarten Ausland (in den GUS-Staaten, in den Ländern des Baltikums) und im weiteren Ausland. KonstellationenRechtliche Regelungen· | Gesetz | Gesetz "Über die Sprachen der Völker der Russischen Föderation" | | Erklärung | Russisch gilt als Amtssprache auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation. | | Datum | 25.10.1991 |
· | Gesetz | "Gesetze über die Sprachen der Völker der Republik Adygeja, Baschkortostan, Tatarstan, Komi, über die Sprachen in der Tschuwaschischen Republik" | | Erklärung | Durch diese Gesetze bekam die rasche Umorientierung auf die Ethnosprachen (язык коренной национальности), die Erweiterung ihrer Funktionen in den Regionen der Russischen Föderation sowie in den Republiken der ehemaligen UdSSR ihre offizielle Bestätigung; der Status der jeweiligen Ethnosprachen (der Sprachen von Titelnationen, d.h. der Sprache, die mit dem Namen der Republik zusammenfällt) als Amtssprachen sowie des Russischen als Amtssprache oder offizielle Sprache (in allen Regionen der Russischen Föderation außer Tschetschenien) wurde festgelegt; in den GUS-Staaten (außer Weißrussland) bekam Russisch keinen gesetzlichen Status. | | Datum | Anfang der 1990er Jahre |
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