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Burgenländisch-Kroatisch

Politik

1920:Durch das Diktat von Trianon wurde der Großteil der burgenländisch-kroatischen Siedlungsgebiete Österreich zugesprochen, kleinere Teile kamen zu Ungarn bzw. zur ČSR. Nach der Grenzziehung blieben die wichtigen Wirtschaftszentren Ödenburg und Steinamanger bei Ungarn. Die Burgenlandkroaten wurden von all ihren kulturellen Zentren, von einigen Priesterseminaren mit den dazugehörigen Druckereien getrennt. Ein beträchtlicher Teil der Menschen verlor dadurch ihre Arbeit und es kam zu großen Auswanderungswellen.

1937:Durch das Landesschulgesetz wurde erstmals das kroatische bzw. zweisprachige Schulwesen geregelt.

1948-49:Autonomieforderung der Burgenlandkroaten.

12. 12. 1987 :Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wurde Burgenländischkroatisch zur zweiten Amtssprache in 6 von 7 Bezirken des Burgenlandes erklärt.