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Burgenländisch-Kroatisch

Statusänderungen

· Änderung: Zulassung in den Schulen

 Zeit1868
 BeschreibungUngarisches Reichsvolksschulgesetz - Die kroatische Sprache kann an lokalen Schulen als Unterrichtssprache verwendet werden.

· Änderung: Madjarisierung

 ZeitZwischen 1879 und 1918
 BeschreibungRigorose Madjarisierungsgesetze im Schul- und Amtssprachenbereich. Ortsnamen werden zwangsmadjarisiert; die Annahme ungarischer Familiennamen gefördert. Ungarisch wird als Unterrichtssprache eingeführt.

· Änderung: Diskriminierung der Burgenlandkroaten

 Zeit1938
 BeschreibungAnschluss an das Dritte Reich. Die kroatischen Vereine und die Verwendung der kroatischen Sprache an den Schulen wird verboten. Im Jahre 1943 wurde ein Plan zur Aussiedlung der Burgenlandkroaten erarbeitet, der jedoch zum Glück nicht realisiert wurde.

· Änderung: Burgenländisch-Kroatisch als zweite Amtssprache in 6 von 7 Bezirken des Burgenlandes

 Zeit1955
 BeschreibungDie Rechte der kroatischen Minderheit im Burgenland werden im Artikel 7 des Staatsvertrages fixiert.

· Änderung: Funktionserweiterung der kroatischen Sprache

 ZeitSeit der Mitte der 70er Jahre
 BeschreibungBei den Burgenländischen Kroaten setzte sich ein stärkeres Selbstbewußtsein durch und man verwarf die Politik des Abwartens und forderte die zugesprochenen Volksgruppenrechte vehement ein. 1979 wurden kroatische Hörfunksendungen eingeführt und zehn Jahre später, 1989 wurden erstmals kroatische TV-Sendungen ausgestrahlt.

· Änderung: Die Einführung des Burgenländisch-Kroatischen an den Gymnasien

 Zeit1987/1988
 BeschreibungAls Schulversuch wird Kroatisch als Wahlpflichtfach an den Gymnasien eingeführt.